Öko-Regelung 5



Broschüre zur Bestimmung von Kennarten nach Öko-Regelung 5

Landwirtschaftsbetriebe, die bunte Blumenwiesen erhalten, leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Biodiversität und zum Naturschutz. Im Rahmen der neuen Agrarförderung soll ab diesem Jahr ergebnisorientiert honoriert werden: Betriebe bekommen eine Förderprämie für Flächen ausgezahlt, auf denen sie mindestens vier von zweiundvierzig repräsentative Arten des Extensivgrünlands nachweisen können. Für diese „Kennarten“ liegt nun eine bildreiche Broschüre vor. Diese dient als Bestimmungshilfe und erklärt auch die Abgrenzung zu ähnlich aussehenden Pflanzen. Zusätzlich finden sich Hinweise zur korrekten Erfassung und Dokumentation gemäß den aktuellen Fördervoraussetzungen.

Während eine extensive Bewirtschaftung von Grünland zu mehr Artenvielfalt führt, bewirkt der Verzicht auf eine intensive Nutzung und die damit verbundene Düngung geringere Erträge. Die Agrarförderung schafft keine Gewinne, sondern soll hier einen Verlustausgleich bewirken, damit die extensive Bewirtschaftung trotz der geringeren Erträge finanzierbar ist. Dazu soll das Kennartenprogramm einen Beitrag leisten, stellt aber einen nicht zu unterschätzenden bürokratischen Aufwand für die Betriebe dar.

 

Wo erhalte ich die Broschüre?

Die Broschüre „Kennart?- Erkenn ich! - Bestimmungshilfe für hessische Kennarten der Öko-Regelung 5“ wurde in Kooperation des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) gemeinsam mit dem Projekt „Schaf schafft Landschaft“ der Universität Kassel erarbeitet. Kostenlose Exemplare sind bei den für die landwirtschaftliche Förderung zuständigen Landkreisen, in unserer Geschäftsstelle in Meißner-Germerode oder in unsererm Downloadbereich zu finden.

 

Tipps für Landwirte und Landwirtinnen

Zur Unterstützung bei der Erfassung der Kennarten empfehlen wir Ihnen zudem die App Flora Incognita oder ObsIdentify, mit der sie eine fotografierte Pflanze automatisch von Ihrem Smartphone bestimmen lassen können. Handelt es sich um eine Kennart, muss diese dann nur noch im Erfassungsbogen angekreuzt werden. Einen Einblick in die Methode der Erfassung und die Dokumentation der Kennarten bietet das Video des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH).

Wichtiger Hinweis: Nach aktuellem Stand müssen die ausgefüllten Bögen für alle Flächen im Fall einer Vor-Ort-Kontrolle ab dem 01.06. vorliegen! Es wird also dringend empfohlen, die bearbeiteten Bögen für alle im Kennartenprogramm angemeldeten Flächen ab diesem Zeitpunkt bereit zu halten. Dabei ist es auch möglich, erwartete, aber noch nicht nachgewiesene Arten voreinzutragen. Bei fehlenden Bögen gilt im Falle einer Kontrolle die Ökoregel 5  für diese Fläche als nicht erfüllt – ab einem gewissen Anteil wird sogar die gesamte Ökoregel aberkannt.